Ratgeber

Kunst im öffentlichen Raum

Der Begriff „Kunst im öffentlichen Raum“ meint die Erschaffung, Anwesenheit und Pflege von Kunstwerken unterschiedlicher Kunstepochen und -stile im öffentlichen Raum. Der öffentliche Raum umfasst städtische Parks, Straßen respektive Plätze und ermöglicht jedermann jederzeit einen kostenfreien Zugang zur Kunst. Kunst im öffentlichen Raum kann den öffentlichen Raum von Städten wieder beleben und mit interessanten und repräsentativen Komponenten das Stadtbild maßgeblich aufwerten. Sie dient darüber hinaus der Vermittlung kultureller Werte, versteht sich als kostenlose Bildungsmöglichkeit und fördert respektive vertieft das Image der Stadt. Diese Form der Kunst hat in dieser Hinsicht auch einen wirtschaftlichen Nutzen durch zunehmenden Tourismus und bietet ein großes Potential bei der Neugestaltung und Aufwertung der Innenstädte.

Kunst im öffentlichen Raum ist nicht an eine feste Installation gebunden, sondern kann auch als Aktionskunst vorliegen. Das bekannteste Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Reichstagsverhüllung Christos und Jeanne-Claudes in Berlin 1995. Darüber hinaus kann Kunst im öffentlichen Raum zeitgenössische Kunstformen wie Streetart oder Graffiti-Mural umfassen, allerdings auch die klassischen Formen der Kunst bedienen wie die Skulptur/Plastik sowie Installationen unterschiedler Art.

Im Gegensatz zur Bezeichnung Kunst am Bau grenzt sich die Kunst im öffentlichen Raum über ihre Finanzierungsmöglichkeiten ab. Kunst im öffentlichen Raum wird nicht von staatlicher Seite finanziert, da die Gestaltung des öffentlichen Raums in der Regel Angelegenheit der Städte bzw. Gemeinden ist. Diese Form der Kunst wird also unabhängig von ihrer Finanzierung für Kunstwerke im öffentlichen Raum gebraucht. Kunst am Bau hingegen bezeichnet ein Programm, das Kunstprojekte bildender Künstler im Rahmen eines Neubaus oder einer Sanierung mit einem Anteil von 1 – 4 % der Baukosten unterstützt. Die in diesem Rahmen geschaffene Kunst befindet sich dementsprechend auf dem Privatgelände.